Biomüllsammlung

Ab dem Jahr 2010 wurde in St. Ulrich die Biomüllsammlung eingeführt.

Alle Betriebe und Haushalte müssen sich an die Biomüllsammlung beteiligen.

Der erste Biomüllkübel wird kostenlos zur Verfügung gestellt und kann im Steueramt der Gemeinde St. Ulrich abgeholt werden. 


Was darf in den Biomüllcontainer?

  • Küchenabfälle von rohem und gekochtem Gemüse, Nudeln, Reis und Obst (auch Zitrusfrüchte)
  • Kaffeefilter, Teebeutel
  • altes Brot
  • verdorbene Lebensmittel und Speisereste
  • Fleisch und Fisch (ohne Knochen)


Was darf nicht in den Biomüllcontainer?

  • Sträucher, Holzabfälle, Rasenschnitt, Blätter, Äste und Blumen
  • Wertstoffe wie Glas, Metall oder Papier
  • Restmüll, Windeln, Servietten
  • Verpackungsmaterial aus Plastik und Folien
  • Biosäcke biologisch abbaubar
  • Schalen von Nüssen, z.B. Walnuss, Haselnuss
  • Pfirsich-, Pflaumen-, Aprikosenkerne usw.
  • Asche, Knochen, Eier- und Muschelschalen
  • Streu für Haustiere
  • Staubsaugerbeutel, Zigarettenstummel
  • Textilien und Abfälle aus dem Hygienebereich
  • Problemstoffe (z.B. Medikamente)


Eigenkompostierung:

Falls Sie eine Eigenkompostierung durchführen, müssen Sie im Steueramt der Gemeinde eine Eigenerklärung abgeben. So werden Sie auch von der Beteiligung an die Biomüllsammlung befreit. Das Polizeiamt wird die dementsprechenden Kontrollen durchführen.

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