Führung des Wappens und Banners der Gemeinde St. Ulrich

Für die Nutzung des Wappens und Banners muss eine entsprechende Genehmigung beantragt werden.

Kategorien
Wappen der Gemeinde St. Ulrich

Für wen

Die Führung kann an Körperschaften, Vereine, öffentliche und private Personen in Einzel- oder Kollegialform gewährt werden, die in kultureller, touristischer, sozialer oder ökonomischer Hinsicht ein Bild der Gemeinde vermitteln.

Beschreibung

Das Wappen und das Banner der Gemeinde St. Ulrich wurden von der Region im Jahr 1969 mit den bis heute bestehenden Merkmalen genehmigt. Die Führung derselben unterliegt einer Regelung, die in der unten angeführten Verordnung enthalten ist.

So geht's

Die Genehmigung muss schriftlich beantragt werden und zwar mittels Zusendung des unten angeführte Formulars an die Emailadresse info@gemeinde.stulrich.bz.it

Was ist notwendig

  • Angabe der Art der Verwendung
  • Angabe der Daten des Antragstellers

Was Sie erhalten

Genehmigung zur Führung des Wappens und Banners

Fristen und Fälligkeiten

Keine Fristen – ganzjährig

Kosten

Kostenlos

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes


Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026, 16:01 Uhr