In der Gemeinde St.Ulrich wird schon seit Jahren der Mietwagendienst mit Fahrer angeboten. Es ist eine Dienstleistung, die einen wesentlichen Bestandteil im öffentlichen Nahverkehrsdienst darstellt. Beinahe alle Kleinfahrzeuge - also mit bis zu neun Personen - welche in St.Ulrich zur Zeit zugelassen sind, haben eine Standplatzermächtigung und können daher direkt an den Standplätzen gemietet werden. Neben diesen gibt es ebenfalls die Möglichkeit einen Autobus mit Fahrer zu mieten.
Der Mietwagendienst mit Fahrer unterscheidet sich vom Taxidienst dadurch, dass die Preise für jegliche Fahrten im Vorhinein festgelegt werden und daher unabhängig von der Dauer der Fahrtzeit sind. Aufgabe der Gemeindeverwaltung ist die Regelung des Dienstes vorzunehmen sowie die Überwachung der Einhaltung sämtlicher diesbezüglicher Vorschriften. Zu diesem Zwecke wurde von der Verwaltung eine eigene Verordnung auf diesem Sachgebiet ausgearbeitet. In der Verordnung sind sämtliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Dienst sowie das genaue diesbezügliche Verwaltungsverfahren beschrieben. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass zwecks Ausstellung einer neuen Ermächtigung für den Mietwagendienst mit Fahrer, die Gemeindeverwaltung einen eigenen Wettbewerb ausschreiben muss. Sollten Sie genaueres über diesen Dienst erfahren wollen oder allgemeine diesbezügliche Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an Karl Gustav wenden.
Verordnung über die Regelung des Mietwagendienstes mit Fahrer