Der Gemeinderat von St. Ulrich hat in der Sitzung vom 10. Juni 2026 den Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft (GProRL) einstimmig genehmigt. Das GProRL ist ein Planungsinstrument für die Entwicklung des Raums und der Landschaft der Gemeinde, das sich hauptsächlich mit den Themen Siedlung, Landschaft, Mobilität und Tourismus befasst und bis 2040 gültig ist. Für jedes dieser Themen hat die Gemeinde Experten beauftragt, Entwicklungsziele mit entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Klimaziele der Landesregierung zu formulieren. Eine 24-köpfige Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Vertretern aller politischen Parteien, Vereinsvertretern und einigen Freiwilligen, hat die Fachexperten bei der Erarbeitung des GProRL in 15 Sitzungen unterstützt.
Ein zentrales Thema des Entwicklungsprogramms ist die Definition des Siedlungsgebietes, ein neues Konzept, den es bisher nicht gab. Das Siedlungsgebiet umfasst alle Flächen mit urbanistischer Zweckbestimmung, einschließlich der dazugehörigen urbanen Grünflächen und der für die Besiedlung geeigneten Entwicklungsflächen die in den nächsten 15 Jahren bebaubar werden könnten. Die Gemeinde erhält eine größere Zuständigkeit für alles innerhalb des Siedlungsgebiets und kann künftig darin Mischgebiete ausweisen, ohne auf die Genehmigung des Landes warten zu müssen.
Wie ist dieser Vorschlag des Siedlungsgebietes entstanden, das vom Gemeinderat genehmigt wurde?
Ausgangspunkt war der zukünftige Wohnungsbedarf, d.h. die Anzahl der Wohnungen, die benötigt werden, um den Wohnbedarf der Bevölkerung und der Familien nach den Prognosen des Astat in den nächsten 15 Jahren zu decken, für den eine Fläche von rund 6,5 Hektar gefunden werden musste. Es wurde versucht, möglichst zentrumsnahe Flächen zu finden, die zumindest teilweise schon infrastrukturell erschlossen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Weiters wurde darauf geachtet, dass aktiven landwirtschaftlichen Betrieben keine Flächen entzogen werden. Ziel war es, ein Gleichgewicht zwischen der Erhaltung der Umwelt und der landwirtschaftlichen Flächen und den Bedürfnissen der Bevölkerung zu finden.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die neuen Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes noch nicht bebaubar sind. Erst mit dem Gemeindeplan für Raum und Landschaft (ehemals Bauleitplan) werden die für die Siedlungsentwicklung geeigneten Flächen schrittweise und nach Bedarf aktiviert, wobei mit den am besten geeigneten Flächen begonnen wird.
Wie geht es nun weiter?
Nach der Genehmigung im Gemeinderat steht die endgültige Genehmigung durch die Landesregierung noch aus. Die Gemeinde hofft, dass diese sehr zeitnah erteilt wird. Danach kann mit der Ausarbeitung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft (ehemals Bauleitplan) begonnen werden, in dem die Gemeinde selbstständig neue Bauzonen innerhalb des Siedlungsgebiets ausweisen kann. Für diese Ausweisung ist keine Genehmigung des Landes mehr notwendig, wodurch sich die Zeiten deutlich verkürzen.
Unter folgendem Link können Sie die vom Gemeinderat genehmigten Programmunterlagen herunterladen:
https://sharing.gvcc.net/pickup?claimID=ZrENsMFvwwAv7ust&claimPasscode=R86c2DPEDkWm9KoJ