Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Vom Gemeinderat festgelegte Bestimmungen über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

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Veröffentlichungsdatum

02.01.2026

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Mit dieser Verordnung wurde in der Gemeinde St.Ulrich, nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle eingeführt.

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Veröffentlichungsdatum

02.01.2026

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Zuletzt aktualisiert: 02.01.2026, 13:29 Uhr

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