Laut Verordnung über die Gewährung von Beiträgen (Ratsbeschluss Nr. 24 vom 30.07.2024) müssen den Anträgen, die vom gesetzlichen Vertreter des Vereines, der Körperschaft oder des Komitees zu unterzeichnen sind, folgende Dokumente beigelegt werden:
Laufende Beiträge (ordentliche Tätigkeit):
- Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit
- Rechnungsbericht des Vorjahres
- Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (Bezugsjahr)
- Statut und Gründungsakt (wenn nicht schon hinterlegt).
Einmalige Beiträge (außerordentliche Tätigkeit):
- Beschreibung und Begründung des Vorhabens / Veranstaltung, usw.
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- bei einer Veranstaltung, detailliertes Programm.