Beiträge an die Vereine

Beiträge für Vereine, Vereinigungen und Körperschaften zur Förderung ihrer Tätigkeit.

Themen
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Für wen

Vereine, Vereinigungen und Körperschaften des Ortes

Beschreibung

Vereine und Körperschaften, die für das laufende Jahr bei der Gemeindeverwaltung um einen Beitrag ansuchen wollen, müssen bis spätestens 31. Jänner ein dementsprechendes Ansuchen beim Sekretariat dieser Gemeinde einreichen.

So geht's

Das Ansuchen kann im Sekretariat der Gemeinde abgegeben oder per E-Mail an info@gemeinde.stulrich.bz.it übermittelt werden.

Was ist notwendig

Laut Verordnung über die Gewährung von Beiträgen (Ratsbeschluss Nr. 24 vom 30.07.2024) müssen den Anträgen, die vom gesetzlichen Vertreter des Vereines, der Körperschaft oder des Komitees zu unterzeichnen sind, folgende Dokumente beigelegt werden:

Laufende Beiträge (ordentliche Tätigkeit):

- Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit
- Rechnungsbericht des Vorjahres
- Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (Bezugsjahr)
- Statut und Gründungsakt (wenn nicht schon hinterlegt).


Einmalige Beiträge (außerordentliche Tätigkeit):

Beschreibung und Begründung des Vorhabens / Veranstaltung, usw.
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- bei einer Veranstaltung, detailliertes Programm.

Was Sie erhalten

Ordentliche oder außerordentliche Beiträge der Gemeinde.

Fristen und Fälligkeiten

Das Ansuchen muss innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres eingereicht werden.

Kosten

Vereine, welche nicht im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, müssen auf dem Gesuch die vorgesehene Stempelmarke in der Höhe von 16,00 Euro anbringen.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Beiträge sind in der unten angeführten Verordnung geregelt.

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026, 15:54 Uhr