Funktionen des Gemeinderates
Der Gemeinderat, als das oberste politisch-administrative Leitungs-, beschließende und Kontrollorgan, hat die folgenden Funktionen:
- Ernennung von Ratskommissionen und anderen Kommissionen;
- Festsetzung der Amtsentschädigung (Bürgermeister, stellvertretender Bürgermeister und Referenten);
- Festsetzung der Anwesenheitsentschädigung;
- Ausschreibung der Stellenwettbewerbe für die Besetzung der Stelle des Gemeindesekretärs wie deren Anstellungen;
- Verleihung der Ehrungen;
- Einführung von Steuern, Abgaben, Tariffen und Gebühren, deren Erlass von Richtlinien und Kriterien für die Festlegung der Prozentsätze wie Höhe von Tarifen und Gebühren, und die Regelung für Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen (Wasser, Müll);
- Genehmigung von Vorprojekten für öffentliche Arbeiten, für deren Verwirklichung ein Betrag über 200.000,00 € vorgesehen ist.