Volksbefragung

Modalitäten für die Beantragung einer Volksabstimmung auf Gemeindeebene.

Wahlen

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Für wen

Wähler/innen die in den Wählerlisten der Gemeinde St.Ulrich eingeschrieben sind und die im Besitze des Wahlrechtes für die Wahl der Gemeindeorgane sind.

Beschreibung

Referendumsanfrage auf Gemeindeebene

So geht's

Das Ansuchen kann folgendermaßen gestellt werden:

  • von mindestens 10% der in den Wählerlisten der Gemeinde eingeschrieben Wähler oder
  • mit Zustimmung von zwei Dritteln der zugewiesenen Gemeinderäte

Was ist notwendig

  • Ansuchen eines Promotorenkomitees oder
  • von einem Zehntel der vorgesehenen Einbringer
  • Positives Gutachten der Expertenkomission bezüglich der formulierten Fragestellung

Was Sie erhalten

Ausschreibung einer abschaffenden, einführenden oder beratenden Volksbefragung auf Gemeindeebene.

Fristen und Fälligkeiten

Sammlung von Unterschriften für höchstens 180 Tage und Ausschreibung der Volksabstimmung innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Unterschriftensammlung.

Kosten

Kostenlos

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Von der Abstimmung ausgeschlossen sind:

a) Angelegenheiten, di nicht in die örtliche Zuständigkeiten fallen;

b) Fragen, welche die Sprachgruppen betreffen;

c) Religionsfragen;

d) Wahl- und Personalangelegenheiten;

e) Fragen, di in den letzten fünf Jahren bereits Gegenstand von Volksbefragungen waren;

f) Angelegenheiten, die das Rechnungs- und Steuerwesen der Gemeinde betreffen;

g) Fragen, die soziale Randgruppen betreffen;

h) Fragen, die ausgeschriebene Projekte betreffen.

Sonderfälle

In den 12 Monaten vor bis 3 Monaten nach den Gemeinderatswahlen sowie in den 3 Monaten vor bis einem Monat nach allen anderen Wahlen oder Volksbefragungen/-abstimmungen, kann eine Volksabstimmung auf Gemeindeebene nicht abgehalten werden.

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

  • Im Falle des zustimmenden Gutachtens der Expertenkommission, Sammlung der Unterschriften für höchstens 180 Tagen.
  • Ausschreibung der Volksabstimmung innerhalb von 60 Tagen im Falle des Erreichens der vorgeschriebenen Mindestanzahl von Unterschriften.

Datei

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026, 16:12 Uhr