Für Unterhaltungsveranstaltungen mit einer Höchstdauer von 2 Tagen und einer vorgesehenen Besucherzahl von weniger als 2000 Personen ist eine entsprechende Ermächtigung des zuständigen Bürgermeisters einzuholen.
Dem Veranstalter werden von der Gemeindeverwaltung sämtliche Auflagen mitgeteilt, die für die Durchführung der Veranstaltung gewährleistet werden müssen. Diese unterscheiden sich je nach Art und je nach Ort der Veranstaltung. Letzthin wurde eine Verordnung für die Abwicklung von Festveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen genehmigt, welche die Abhaltung von Festen grundsätzlich regelt sowie grundsätzliche Auflagen und Vorschriften beinhaltet. Die Genehmigungen für Veranstaltungen die sich auf mehr als 2 Tage erstrecken oder mehr als 2000 Personen betreffen sowie für sämtliche Zeltfeste werden vom Landeshauptmann erteilt und müssen beim Amt für Verwaltungspolizei der Autonomen Provinz Bozen, Crispistraße 3 in Bozen beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Volljährigkeit und Zuverlässigkeit des Veranstalters;
- Verfügbarkeit einer geeigneten Veranstaltungsstätte.
Unterlagen:
- Antrag um Bewilligung der Veranstaltung;
- Tätigkeitsbeginnerklärung bei der Autorengesellschaft SIAE (wenn Musik gespielt oder Eintritt verlangt wird);
- Sanitäres Gutachten (bei der Verabreichung von Speisen und Getränken);
- Liste des Personals mit gültigem Sanitätsausweis (bei Verabreichung von Speisen und Getränken);
- Erklärung über die fachgerechte Installation der Elektro- und/oder Gasanlage (für Veranstaltungen im Freien) und über die Kühlung der Speisen.
Verordnung für die Abhaltung von Festveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen