GIS - Gemeindeimmobiliensteuer

Ab dem Jahr 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer GIS geschuldet.
Die GIS ersetzt die IMU und die TASI. Deshalb finden die staatlichen Bestimmungen dieser beiden Steuern in Südtirol ab 2014 nicht mehr Anwendung. 

Datei herunterladen: PDFGIS-Verordnung

Beschluss Hebesätze und Abzüge ab 2023.pdf (0.33 MB)

Festsetzung des Mindestauslastungsgrades den die Privatzimmervermietungsbetriebe für die Anwendung des begünstigten Steuersatzes erreichen müssen.pdf (0.23 MB)

Info 2024.pdf (0.07 MB)


Zuständig

Formulare

DEU