Benützung der Säle im Kulturhaus Luis Trenker

Jeder Bürger, bzw. jedes Unternehmen kann um die Benützung der unten angeführten Säle im Kulturhaus Luis Trenker ansuchen. Nachstehend die Regelung für die Benützung der Säle.

REGELUNG FÜR DIE BENÜTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN IM KULTURHAUS LUIS TRENKER VON ST. ULRICH


1) Die grundsätzlichen, täglichen Mietsätze (Richtwerte) für die Vergabe der Räumlichkeiten im Kulturhaus Luis Trenker wurden mit Beschluss Nr. 130 vom 19.02.2024 des Gemeindeausschusses wie folgt genehmigt (Mehrwertsteuer inbegriffen): 

  • € 300,00 für den großen Saal; 
  • € 50,00 für den kleinen Mehrzwecksaal; 
  • € 100,00 für den großen Ausstellungssaal Luis Trenker; 
  • € 50,00 fü den Ausstellungsraum (aktuell "Matada").

Der Gemeindeausschuss kann von Mal zu Mal von den obgenannten Mietsätzen abweichen. Auch über die kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten entscheidet der Gemeindeausschuss von Fall zu Fall.
2) Jedes Gesuch um die Benützung der Räumlichkeiten im Kulturhaus Luis Trenker muss schriftlich und unterschrieben an den Gemeindeausschuss gerichtet werden (in der Regel mindestens 3 Wochen vor Beginn der Benützung). Hierfür kann der von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Vordruck verwendet werden. Auf dem Gesuch ist eine Stempelmarke anzubringen (zur Zeit € 16,00). Im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragene Vereine sind von der Stempelgebühr befreit.
3) Schäden, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten verursacht werden, gehen zu ausschließlichen Lasten des Veranstalters. Aus diesem Grund ist mindestens eine Woche vor der Benützung des Saales eine Kaution zu hinterlegen, welche auf das Konto der Gemeinde bei der Raiffeisenkasse Kastelruth-St.Ulrich (IBAN: IT 18 L 08056 23100 000300050008 - Swift-BIC: RZSBIT21011) zu überweisen ist. Die Höhe der Kaution (Mindestbeträge) ist wie folgt festgelegt: 

  • € 1.000,00 für den großen Saal und Küche; 
  • € 500,00 für den großen Saal; 
  • € 100,00 für den kleinen Mehrzwecksaal; 
  • € 300,00 für den großen Ausstellungssaal Luis Trenker; 

Die Kaution ist immer geschuldet, außer der Gemeindeausschuss beschließt die Befreiung davon von Fall zu Fall.
Über die tatsächliche Einzahlung der Kautionen wacht das Buchhaltungsamt der Gemeinde (zur Zeit Herr Matthias Hofer).
4) Der Antragsteller erhält eine schriftliche Absage oder Bestätigung über die Zurverfügung-stellung der Räumlichkeiten. Mit der Bestätigung werden die Regelungen, die der Antrag-steller einzuhalten hat, mitgeteilt.
5) Eventuelle Vorbereitungsarbeiten sind in der im Antrag angegebenen Zeitspanne inbegriffen. Die Räumlichkeiten sind vor oder nach der angegebenen Zeit nicht zugänglich.
6) Der Zustand der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie die Funktion technischer Einrichtungen (Lichtanlage, Projektor, Mikrofone, usw.) werden vor der Übergabe vom Haus-meister im Beisein eines Verantwortlichen der Veranstaltung überprüft und für gut geheißen.
7) Wird von der Gemeindeverwaltung für bestimmte Veranstaltungen der Feuerwehrdienst vorgeschrieben, muss dieser gewährleistet werden.
8) Sollten für die Veranstaltung zusätzliche Genehmigungen, Lizenzen usw. erforderlich sein, sind diese vom Veranstalter eigens zu beantragen.
9) Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
10) Die Räumlichkeiten sind nach der Veranstaltung so an die Gemeinde zurückzugeben wie sie übergeben wurden (diesbezügliche Anweisungen gibt der Hausmeister).
11) Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, die Veranstalter zu verpflichten für die Reinigung der Räumlichkeiten nach der Veranstaltung eine Putzfirma zu engagieren (der Name der Firma muss im voraus der Gemeinde bekannt gegeben werden).
12) Der Hausmeister des Kulturhauses hat die Aufgabe die Einhaltung der Regelungen einzufordern bzw. zu kontrollieren. Jeder entstandene Schaden bzw. jede Missachtung der Regelungen werden von ihm sofort der Gemeindeverwaltung gemeldet. Diese wird den Schaden einfordern. Gibt es keine Beanstandungen oder Schäden wird die Kaution vom Hausmeister freigegeben und vom Buchhaltungsamt zurückbezahlt.

 

Zuständig

Formulare

DEU