Ansuchen um Ausstellung eines Invalidenscheins

Es handelt sich um eine vom Bürgermeister ausgestellte Ermächtigung, mit welcher die Invalidenparkplätze benützt werden können, mit welcher man in die Zonen mit beschränktem Verkehr fahren kann und mit welcher man auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenlos parken kann.

Um diesen Invalidenschein zu erhalten müssen dem Polizeiamt folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ein von der zuständigen Sanitätseinheit oder vom Gemeindearzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung, aus welcher die Notwendigkeit des Invalidenscheines hervorgeht;
  • das unten angeführte Formular.

Der Invalidenschein hat eine Gültigkeit von max. 5 Jahren, eine Verlängerung kann auch vom Hausarzt verschrieben werden.

Zuständig

Formulare

DEU